Wusstest du, dass du seit 2025 bis zu 80 % deiner Kinderbetreuungskosten in Deutschland steuerlich absetzen kannst? Egal, ob du regelmäßig einen Babysitter buchst oder dein Kind in der Kita betreuen lässt: Ein Teil deiner Ausgaben kann deine Einkommensteuer senken.
Doch was bedeutet das konkret? Bekommst du wirklich 80 % deiner Kosten vom Finanzamt zurück? Und wie berechnest du, wie viel Geld du tatsächlich sparst?
Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie es funktioniert – mit einem einfachen Rechenbeispiel.

Seit dem 1. Januar 2025 kannst du laut § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) 80 % deiner Kinderbetreuungskosten, maximal 4.800 € pro Kind und Jahr, als sogenannte "Sonderausgaben" von der Steuer absetzen. "Sonderausgaben" sind bestimmte private Ausgaben, die das Finanzamt bei der Berechnung deiner Einkommensteuer berücksichtigt. Sie reduzieren das Einkommen, auf das du Steuern zahlen musst.
Das bedeutet allerdings nicht, dass du 80 % deiner Betreuungskosten zurückbekommst. Doch mehr dazu später in unserer Beispielrechnung.
Zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten und Ausgaben für Babysitting zählen beispielsweise:
Wichtig: Du kannst nur die tatsächlichen Betreuungskosten absetzen. Kosten für Nachhilfe, Musikunterricht, Sportkurse oder die Verpflegung deines Kindes zählen beispielsweise nicht dazu.

Angenommen, du gibst im Jahr 3.000 € für die Betreuung deines Kindes aus und verdienst 65.000 € brutto im Jahr.
Deine Rechnung sieht erstmal so aus:
Das hängt davon ab, wie hoch deine Einkommensteuer ist.
Du verdienst in unserem Beispiel, wie gesagt, 65.000 € brutto im Jahr. Dein Bruttogehalt ist allerdings nicht automatisch dein zu versteuerndes Einkommen: Davon werden bei der Steuerberechnung unter anderem bestimmte Versicherungsbeiträge (z.B. für deine Krankenkasse) und berufliche Ausgaben, die sogenannten "Werbungskosten" (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, beruflich genutzte Arbeitsmittel wie ein Laptop oder Kosten für Fortbildungen) abgezogen.
Nehmen wir an, dass nach diesen Abzügen nun 52.000 € als zu versteuerndes Einkommen übrig bleiben.
Durch die absetzbaren Kinderbetreuungskosten von 2.400 € sinkt dieser Betrag weiter auf 49.600 €. Das Finanzamt berechnet deine Einkommensteuer also auf Grundlage von 49.600 € statt 52.000 €.
Nach dem deutschen Einkommensteuertarif für 2026 ergibt sich bei einer Einzelveranlagung folgende Rechnung:
Du hättest dann:
Diese Beispielrechnung basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 für einzeln veranlagte Personen. Wie viel du tatsächlich sparst, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen und deiner persönlichen Steuersituation ab.

Damit deutsche Finanzämter deine Kinderbetreuungskosten anerkennen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Gut zu wissen: Auch gelegentliches Babysitting kannst du steuerlich absetzen! Du musst also keine regelmäßige Kinderbetreuung buchen. Außerdem ist es nicht erforderlich, dass du berufstätig bist.
Bei der Helferei erhältst du für jede abgeschlossene Kinderbetreuung automatisch eine Rechnung. Die Bezahlung erfolgt elektronisch über unsere Plattform und hängt von der tatsächlichen Dauer deines Auftrags im Bereich Babysitting und Kinderbetreuung ab.
In Deutschland gilt grundsätzlich: Je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto höher ist der Steuersatz auf zusätzlich verdientes Geld. Das nennt man in Steuerdeutsch "Steuerprogression".
Deshalb können zwei Familien mit denselben Kinderbetreuungskosten unterschiedlich viel Steuern sparen. Auch ob du einzeln oder gemeinsam mit deinem Ehepartner bzw. deiner Ehepartnerin steuerlich veranlagt wirst, spielt eine Rolle. Das gilt in Deutschland ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Deine Kinderbetreuungskosten gibst du in der "Anlage Kind" deiner Einkommensteuererklärung an. Dort trägst du die tatsächlich bezahlten Betreuungskosten ein. Das Finanzamt berücksichtigt davon grundsätzlich 80 %, maximal 4.800 € pro Kind und Jahr.
Bewahre deine Rechnungen und Zahlungsnachweise auf, falls das Finanzamt danach fragt. Bei der Helferei findest du deine Rechnungen zwei Tage nach Abschluss des Auftrags in deinem Profil unter „Dokumente“. Dort bleiben sie für dich abrufbar. Wir empfehlen dir dennoch, deine Rechnungen für deine Steuerunterlagen herunterzuladen.
Du möchtest mehr über unsere Kinderbetreuung erfahren? Auf unserer Seite zur Kinderbetreuung findest du alle Informationen zu Babysitting, Buchung und Bezahlung sowie Antworten auf alle häufigen Fragen, die uns zu diesem Service erreichen. Viel Spaß beim Lesen!
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Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die allgemeinen steuerlichen Regelungen für 2026 basierend auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.