Dienstleistungen im Haushalt absetzen: So bekommt ihr 20% Steuerermäßigung

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April 28, 2025

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker steuerlich absetzen: So erhaltet Ihr bis zu 20 % eurer Kosten zurück

Viele Menschen denken bei steuerlicher Absetzbarkeit zunächst nur an die klassische Haushaltshilfe – wenn überhaupt. Vom Gesetzgeber zwar vorgesehen, wird dieser steuerliche Anreiz insgesamt in Deutschland noch zu wenig genutzt und kommuniziert. Doch tatsächlich können sehr viele Dienstleistungen im privaten Haushalt steuerlich berücksichtigt werden: Neben Reinigung und Alltagshilfe zählen dazu auch Handwerkerleistungen, Umzugshilfe, Tragehilfe oder bestimmte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.

Wer Dienstleistungen im eigenen Haushalt legal auf Rechnung bezieht und elektronisch bezahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen lassen. Wichtig: Es handelt sich dabei nicht lediglich um eine Minderung des zu versteuernden Einkommens, sondern um eine direkte Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Damit wird professionelle Unterstützung im Alltag nicht nur organisatorisch entlastend, sondern auch finanziell sinnvoll.

Was gilt in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet im Wesentlichen zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Beide können steuerlich begünstigt sein, sofern sie im privaten Haushalt erbracht werden.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Tätigkeiten, die üblicherweise im Alltag eines Haushalts anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Reinigungsarbeiten, regelmäßige Haushaltshilfe, Kinderbetreuung im eigenen Zuhause oder unterstützende Alltagshilfe. Auch IT-Support im Haushalt, etwa die Einrichtung eines Routers oder Hilfe beim Home-Office, kann je nach Einzelfall als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden, sofern ein klarer Haushaltsbezug besteht.

Handwerkerleistungen betreffen hingegen Reparaturen, Renovierungen oder kleinere bauliche Maßnahmen in der Wohnung oder im Haus. Auch Montagearbeiten, kleinere Installationen oder Ausbesserungen können darunterfallen.

Selbst unterstützende Leistungen rund um einen Umzug – etwa Tragehilfe oder organisatorische Unterstützung – können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie im privaten Haushalt stattfinden.

Damit wird deutlich: Nicht nur die klassische Haushaltshilfe ist steuerlich absetzbar, sondern eine Vielzahl von Dienstleistungen im Haushalt. Entscheidend ist also nicht nur die konkrete Tätigkeit, sondern insbesondere der Zusammenhang mit Ihrem Haushalt.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gewährt das Finanzamt eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der begünstigten Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine direkte Reduzierung der Steuerschuld. Das bedeutet: Der Betrag wird unmittelbar von der berechneten Steuer abgezogen – nicht nur vom Einkommen. Die maximale Höhe der Steuerermäßigung hängt von der jeweiligen Kategorie ab (haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen) und ist jedes Jahr aufs Neue gesetzlich gedeckelt.

Gerade bei wiederkehrenden Leistungen wie Reinigung oder regelmäßiger Unterstützung summiert sich dieser Vorteil über das Jahr hinweg spürbar. Aber auch einzelne größere Handwerkeraufträge können steuerlich relevant sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Ausgaben für Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen?

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen einige grundlegende Bedingungen erfüllt sein:

Nur wenn diese formalen Kriterien erfüllt sind, könnt ihr haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben und steuerlich absetzen.

Dienstleistungen im Haushalt steuerlich absetzen – warum Legalität für den Rabatt entscheidend ist

Viele vergleichen bei Dienstleistungen zunächst nur den Preis. Doch wenn eine Leistung offiziell mit Rechnung erfolgt und steuerlich absetzbar ist, reduziert sich der effektive Aufwand durch die Steuerermäßigung erheblich.

Wer also eine Reinigung, eine Handwerkerleistung, eine Tragehilfe oder eine Umzugsunterstützung legal beauftragt, erhält nicht nur Transparenz und Sicherheit, sondern kann auch 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen.

Gleichzeitig ermöglicht dieses Modell eine faire, transparente und höhere Vergütung der Helfer:innen – denn ein potenziell etwas höherer offizieller Preis relativiert sich durch die steuerliche Rückerstattung für Kund:innen spürbar.

Es bleibt festzuhalten: Illegale Beschäftigung mag kurzfristig günstiger erscheinen, ist jedoch weder einfaires Vorgehen für die Menschen, die die Arbeit machen, noch steuerlich absetzbar.

Wie funktioniert steuerliche Absetzbarkeit bei der Helferei in Berlin, München, Köln und Leipzig?

Bei der Helferei werden sämtliche Dienstleistungen – ob Reinigung, Haushaltshilfe, Handwerkerleistungen, Umzugshilfe, Tragehilfe, IT-Support oder Betreuungsdienste – transparent organisiert, mit Rechnung dokumentiert und elektronisch abgewickelt. Und das in Berlin, München, Köln und Leipzig. Damit sind in allen Städten die formalen Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung grundsätzlich erfüllt.

In der Einkommensteuererklärung werden haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dann in den entsprechenden Abschnitten angegeben, konkret in der „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“, getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen, haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen oder Handwerkerleistungen.

Die Angabe unter „Werbungskosten“ ist nur in besonderen beruflichen Konstellationen relevant; maßgeblich ist in der Regel § 35a EStG. Im Zweifel empfiehlt sich eine individuelle Einschätzung durch Steuerberater. Auch eine Steuersoftware kann hier helfen.

So wird die Abwicklung nicht nur digital, sondern auch steuerlich unkompliziert.

Fazit: Mehr als nur Haushaltshilfe – viele Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt

Nicht nur die klassische Haushaltshilfe ist steuerlich absetzbar. Auch Handwerkerleistungen, Reinigungsdienste, Umzugshilfe, Tragehilfe oder bestimmte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen können unter die steuerliche Begünstigung fallen.

Wer auf Rechnung und mit elektronischer Zahlung bucht, kann bis zu 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen lassen. Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen bedeutet damit nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch rechtliche Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen.

Damit wird professionelle Unterstützung im Haushalt, bei Reparaturen oder beim Umzug zu einer strukturiert organisierten, transparenten und steuerlich sinnvollen Lösung.

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