Wusstest du, dass du in Deutschland 20 % deiner Ausgaben für Haushaltshilfe, Reinigung und bestimmte Handwerkerleistungen direkt von deiner Einkommensteuer abziehen kannst? Egal, ob du regelmäßig eine Reinigungskraft buchst, deine Fenster putzen oder deine Wohnung renovieren lässt: Viele Dienstleistungen rund um dein Zuhause können deine Steuerlast senken.
Doch welche Kosten kannst du tatsächlich absetzen? Gelten für Reinigungskräfte und Handwerker dieselben Regeln? Und wie viel Geld sparst du am Ende wirklich?
Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie es funktioniert – mit einfachen Rechenbeispielen und Hinweisen, wo du deine Ausgaben in deiner Steuerklärung eintragen solltest.

Laut § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) kannst du für bestimmte Dienstleistungen in deinem privaten Haushalt 20 % der anerkannten Kosten direkt von deiner Einkommensteuer abziehen.
Das Finanzamt unterscheidet dabei zwei Bereiche:
Das sind Arbeiten, die du normalerweise auch selbst in deinem Haushalt erledigen könntest, aber von jemand anderem übernehmen lässt.
Dazu zählen beispielsweise:
Dazu gehören bestimmte Reparaturen, Renovierungen und Modernisierungen in deinem Zuhause, beispielsweise:
Wichtig: Für beide Bereiche gelten unterschiedliche jährliche Höchstbeträge:
Bei Handwerkern kannst du nur die Arbeits- und Fahrtkosten absetzen, nicht das Material. Bei einer Reinigungskraft kannst du dagegen in der Regel 20 % des gesamten Rechnungsbetrags von deiner Einkommensteuer abziehen.
Die Höchstbeträge gelten jeweils für deinen gesamten Haushalt und alle entsprechenden Ausgaben zusammen, nicht für jede einzelne Rechnung.
Die gute Antwort lautet : Ja! Du kannst Reinigungskosten und Handwerkerleistungen im selben Jahr steuerlich absetzen! Die beiden Bereiche haben unterschiedliche Höchstbeträge. Insgesamt kannst du so bis zu 5.200 € Einkommensteuer pro Jahr sparen – vorausgesetzt, du hast entsprechend hohe Ausgaben und zahlst ausreichend Einkommensteuer.

Angenommen, du verdienst 75.000 € brutto im Jahr und gibst jährlich 3.000 € für eine regelmäßige Reinigungskraft aus.
Deine Rechnung sieht so aus:
Anders als bei der Kinderbetreuung werden die Kosten nicht von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Stattdessen werden 20 % deiner Reinigungskosten direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen. Was bedeutet das konkret?
Angenommen, das Finanzamt stellt nach deiner Steuererklärung fest, dass du noch 2.000 € Einkommensteuer nachzahlen musst. Da du 3.000 € für deine Reinigungskraft ausgegeben hast, werden dir davon 20 %, also 600 €, direkt von deiner Steuer abgezogen. Du musst also statt 2.000 € nur noch 1.400 € nachzahlen.
Und wenn du keine Steuern nachzahlen musst, sondern eine Rückerstattung erhältst? Dann fällt deine Rückerstattung durch die Reinigungskosten entsprechend um 600 € höher aus. In beiden Fällen hast du 600 € Steuern gespart und damit nach der Steuerersparnis effektiv nur 2.400 € für deine Reinigung ausgegeben.
Der entscheidende Unterschied zur steuerlichen Absetzbarkeit bei Kinderbetreuung: Solange du ausreichend Einkommensteuer zahlst und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, beträgt deine Ersparnis 20 % deiner Reinigungskosten – unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz.
Angenommen, du verdienst ebenfalls 75.000 € brutto im Jahr und lässt dein Wohnzimmer renovieren. Du erhältst folgende Rechnung:
Bei Handwerkerleistungen berücksichtigt das Finanzamt nur die Arbeitskosten sowie bestimmte damit verbundene Kosten, beispielsweise Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Ersatzteile kannst du nicht absetzen.
1.500 € × 20 % = 300 € Steuerersparnis.
Du hättest dann:
Achte deshalb darauf, dass Arbeits- und Materialkosten auf deiner Handwerkerrechnung nachvollziehbar voneinander getrennt sind.

Damit das Finanzamt deine Ausgaben anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Auch einmalige Reinigungen und Reparaturen kannst du steuerlich absetzen! Du musst also keine regelmäßige Haushaltshilfe beschäftigen oder Eigentümer deiner Wohnung sein.
Bei der Helferei erhältst du für jeden abgeschlossenen Auftrag automatisch eine Rechnung. Die Bezahlung erfolgt elektronisch über unsere Plattform und richtet sich bei stundenweise gebuchten Dienstleistungen nach der tatsächlich geleisteten Dauer.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen handelt es sich – im Gegensatz zur Absetzbarkeit von Babysitting oder Kinderbetreuung um eine sogenannte Steuerermäßigung. Das bedeutet: Die Steuerersparnis wird direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen, nicht von deinem Einkommen.
Deshalb können zwei Personen mit unterschiedlichem Einkommen bei denselben Ausgaben gleich viel Steuern sparen.
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Deine Einkommensteuer muss hoch genug sein. Wenn du beispielsweise nur 300 € Einkommensteuer zahlen müsstest, könntest du diese durch die Steuerermäßigung höchstens auf 0 € reduzieren. Das Finanzamt zahlt dir keinen darüber hinausgehenden Betrag aus.

Deine Ausgaben gibst du in der „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“ deiner Einkommensteuererklärung an. Diese ist eine eigenständige Anlage zur Einkommensteuererklärung (ESt 1 A). Dort gibt es getrennte Bereiche für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Trage jeweils die tatsächlich bezahlten, steuerlich absetzbaren Kosten ein. Das Finanzamt berechnet daraus deine Steuerersparnis von 20 % und berücksichtigt die jeweiligen Höchstbeträge.
Bewahre deine Rechnungen und Zahlungsnachweise auf, falls das Finanzamt danach fragt. Bei der Helferei findest du deine Rechnungen zwei Tage nach Abschluss des Auftrags in deinem Profil unter „Dokumente“.
Du möchtest mehr über unsere Dienstleistungen erfahren? Auf unseren Serviceseiten findest du weitere Informationen zu Haushaltshilfe und Reinigung, Fensterreinigung und Handwerkerleistungen sowie Antworten auf häufige Fragen zu Buchung und Bezahlung.
--
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die allgemeinen steuerlichen Regelungen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.